Die Hürde, ein solcher zu werden, ist freilich hoch. 60-50-30 lautet das Kürzel, hinter dem sich die wichtigsten Parameter verstecken, nach denen ein Ejakulat beurteilt wird. Und als Zugabe kommt noch ein juristisches Restrisiko hinzu, das sich aus der UN-Konvention über die Rechte der Kinder sowie der deutschen Gesetzgebung ergibt. Beide besagen, dass jedes Kind ein Recht auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung hat. Und aus dieser Abstammung kann es zumindest prinzipiell bestimmte Ansprüche ableiten. Die werden zwar vor der Zeugung im berühmt-berüchtigten Reagenzglas vertraglich begrenzt, ganz ausgeschlossen werden können sie jedoch nicht. Den fachlichen Richtlinien entsprechend verweigert Samenbankchef Dr. Peet deshalb alleinstehenden oder lesbischen Frauen die Behandlung mit Spendersamen. Denn auch, wenn die zukünftige Mutter auf Unterhalts- und Erbansprüche verzichtet: das Kind oder eine Behörde, die dessen Interessen vertritt, könnte diese später trotzdem einklagen. Da kein „amtlicher“ Vater vorhanden ist, würde der biologische in Frage kommen. Verweigert der Arzt die Auskunft, wozu er sich dem Spender gegenüber vertraglich verpflichtet hat, kann er als „Verursacher“ zur Kasse gebeten werden. Deshalb gilt: ohne Ehemann oder festen männlichen Partner gibt`s keinen müden Samen.
Aber den gibt es sowieso nicht. Vielmehr muss die so genannte Progressivmobilität, die Vorwärtsbeweglichkeit, bei mindestens 50 % liegen. Das heißt, sie müssen sich schnell bis deutlich vorwärts bewegen. Heftiges Rumzappeln allein reicht nicht.
Hinter der 60 in der Kurzformel wiederum verbirgt sich die Konzentration pro Milliliter. Allerdings sind nicht nur 60 gemeint, sondern 60 Millionen - eine Zahl, an der schon manch williger junge Spender gescheitert ist.
Auch Rainer P. kann sich da natürlich nicht sicher sein. Der vierundzwanzigjährige Physik-Student hat von der komfortablen Nebenverdienstmöglichkeit in einer Kneipe gehört. Gleich am nächsten Morgen ließ er sich das Infomaterial schicken. Dem folgte eine Belehrung über die juristischen Risiken. Diese werden vertraglich so minimiert, dass es sie de facto nicht mehr oder kaum noch gibt. So muss das Empfängerpaar auf alle Ansprüche gegenüber dem Spender verzichten, wozu z.B. auch die Offenbarung seiner Identität oder die Forderung nach Unterhalt gehört. Auf der anderen Seite verzichtet der Spender auf Auskunft über Anzahl oder Identität der mit seinem Samen gezeugten Kinder. Mit Risiken hat auch der Umstand zu tun, dass alleinstehenden Frauen oder Frauen in lesbischer Lebensgemeinschaft eine Samenübertragungsbehandlung meist verweigert wird. Denn ein Arzt würde sich in diesem Falle dem nicht unbeträchtlichem Risiko aussetzen, als „Schwangerschaftsverursacher“ und somit als Unterhaltspflichtiger herangezogen zu werden.
Ein sehr viel geringeres Restrisiko für den Spender stellt auch der eher unwahrscheinliche Fall dar, dass ein erwachsenes Kind die Herausgabe des Spendernamens gerichtlich erzwingt, um dann im Todesfall des genetischen Vaters seinen Pflichterbanteil zu fordern. Da Rainer P. an solche Szenarien keinen Gedanken verschwendet, wartet er nun auf den Telefonanruf, in dem ihm mitgeteilt werden soll, ob seine Probespende die ersten Tests bestanden hat. „Hauptsächlich geht’s um`s Geld, klar“, meint er. Nach einem nachdenklichen Grinsen fügt er hinzu: „Aber die Idee, dass man seine Gene so verstreut, also sich mehrfach repliziert, ganz ohne Familie und alles, das hat schon was.“
Probleme mit der Samenproduktion in fremder Umgebung hatte er keine: „Alles eine Frage der Phantasie...“
Bloß die reicht manchmal nicht. Denn Rainer P.´s Probe, so teilt ihm eine Laborantin drei Tage später mit, erfüllt das dritte Hauptkriterium nicht: Die Normomorphie, die Gestalt, das Aussehen. Mindestens 30 % der Spermien müssen in der Norm liegen. Und damit ist der Kriterienkatalog immer noch nicht erschöpft. Ebenso wichtig ist die Beweglichkeit nach dem Auftauen bzw. der Lagerung im 196 Grad kalten Stickstoffbad sowie zwei weitere schwer auszusprechende biochemische Parameter. Eher selbstverständlich sind die Anforderungen an die allgemeine Gesundheit. Sie wird mit Tests auf HIV, Hepatitis, Syphilis und Unannehmlichkeiten ähnlichen Kalibers gecheckt. Alles zusammen türmt sich zu einer Hürde auf, die nur jeder zehnte Bewerber bewältigt. Nicht zu vergessen die geforderte sexuelle Enthaltsamkeit. Guter Samen muss reifen. Zwar nicht so lange wie Wein, doch vier bis fünf Tage sollten die Spenderhoden schon Zeit zur Produktion haben. Rund 5.000 Männer haben seit Gründung der Berliner Samenbank 1996 den ADI-Olymp erklommen und durften sich ins Gipfelbuch eintragen. Das präsentiert sich als nüchtern-tabellarische Liste. Statt Fotos in Siegerpose nur fünfstellige Nummern, hinter denen ein paar Merkmale stehen: Alter, Größe, Augen- und Haarfarbe, Gewicht, Körperbau sowie die Herkunft, womit die Nationalität gemeint ist. Intelligenz und Ähnliches werden nur indirekt unter den Rubriken Beruf und Hobbys erfasst.
Verwaltungsangestellter, steht da hinter Ronny M.´s Nummer; als Hobby hat er Sport angegeben. Der 35-jährige verheiratete Vater zweier Töchter ist seit drei Jahren regelmäßiger Spender - ein Routinejob mittlerweile, den er im Zwei- bis Dreiwochenrhythmus morgens auf dem Weg zur Arbeit erledigt. Bewegt ihn der Gedanke, dass er möglicherweise Vater von mehr als zwei Kindern ist? „Interessiert mich nicht“, winkt er ab. „Ob zwei oder hundert, ist egal.“ Der Zusatzverdienst landet auf dem Konto für das zukünftige Haus im Grünen.
Und wie ist das Gefühl, es in die Liste geschafft zu haben? Ist er stolz? „Naja, ein bisschen schon. Man weiß ja dann, dass man gesund ist. Ist gut für das Selbstbewusstsein.“ Und Selbstbewusstsein ist ja gut...
Vor dem Listeneintrag allerdings kam bzw. kommt die Tat. Egal, ob Probespender oder alter Spermahase: nachdem man(n) im Labor diskret sein Becherchen in Empfang genommen hat, darf er in eines der zwei Zimmer am Ende des Korridors. Dort warten unspektakulär Ledersofa, Kommode, Fernseher nebst Videoplayer und Waschbecken. Hier wird dann Hand angelegt. 105 Euro in zwei Raten gibt es für die durchschnittlichen drei Milliliter Ejakulat. Komplett ausgezahlt wird jedoch immer erst nach einem halben Jahr, wenn die erste oder eine erneute Untersuchung ergeben hat, dass der Spender immer noch gesund ist. Da der Bedarf ähnlich hoch wie die Anforderung ist, wird ein zweiwöchiger Spendenrhythmus angestrebt. Bedingung ist er nicht. Besonders gesucht sind derzeit Männer aus dem Mittelmeerraum und dem Nahen Osten. Nach zehn gezeugten Kindern allerdings ist Schluss mit dem bezahlten Pornogucken, so hat sich der ADI-Arbeitskreis geeinigt. Andernfalls, sagt die Statistik, würde die Inzestwahrscheinlichkeit zu weit über Null klettern. Ob und wie viele Kinder aus den Spenden entsprossen sind, erfahren die neuzeitlichen Gipfelstürmer jedoch nicht. Bewerben kann sich jeder gesunde Mann im Alter zwischen 18 und 40. Er kann natürlich auch weiter auf Berge klettern.
© 2005 - Joe Romanski
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